Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist in den § 1922 bis § 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert. Da es im Todesfall eines Angehörigen oft zu Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Nachlass kommt, finden sich hier unter anderem Gesetze zur Erbfolge, dem Testament, dem Pflichtteil sowie der Erbausschlagung.
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Erben an Wohltätigkeitsorganisationen, Vereine oder Stiftungen
Wer nach dem Tod noch etwas Gutes tun möchte, kann das Vermögen oder einen Teil des Vermögens an wohltätige Organisationen, Vereine oder Stiftungen vererben. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt!
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